Biestow

B-Plan Nobelstraße: Änderungsvorschläge aus dem OBR Biestow, 18.03.2025

Am 26.03.2025 soll die Auslegung des Bebauungsplans (Kurz: B-Plan) „Nobelstraße“ in der Rostocker Bürgerschaft beschlossen werden. Dieser erstreckt sich zumindest in Teilen über jenes Gebiet, das vor einigen Jahren als „Groß Biestow“ von sich Reden machte. Die jetzige Version ist deutlich kleiner, umfasst aber dennoch 400 Wohneinheiten und einen erheblichen Geschossneubau. Zugleich plant die Gemeinde Papendorf direkt nebenan (unmittelbar südlich des Park&Ride-Parkplatzes „Südblick“) ein eigenes Wohngebiet mit ebenfalls bis zu 400 Wohnheiten:

Nüchtern betrachtet muss festgestellt werden, dass es im politischen Raum der Hansestadt Rostock Konsens ist, dass mehr Bauland geschaffen werden muss und somit im Akkord B-Pläne auf die Straße gebracht werden sollen. Als die Auslegung des B-Plans im Ortsbeirat Biestow am 18.02.2025 erstmalig diskutiert wurde, war somit leider klar, dass es für die Verhinderung des Vorhabens keine politische Mehrheit in Sicht wäre. Daher zielte das Gremium auf eine konstruktive Lösung ab, um so zumindest die gravierendsten Probleme mit dem B-Plan zu korrigieren: Vor allem ging es darum, den Übergang vom Bestand im Sildemower Weg erträglicher zu gestalten und einen durchgehenden „Riegel“ Eigenheime anzuschließen – Denn der aktuelle plan sieht vor, dass Vier- bis Fünfgeschossige Gebäude am süd-östlichen Ende errichtet werden sollen.

Die Sitzung des Ortsbeirates vom 18.03.2025 legte einen besonderen Fokus auf diesen B-Plan und folgende Änderungsanträge reichten wir ein:

1. Im Entwurf der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ in der Planzeichnung Teil A wird In den Baufeldern WA 8 und WA 20 die maximal zulässige Bauwerkshöhe reduziert von 10 Meter auf 9 Meter über Höhenbezugspunkt. 

Begründung: Durch diese Reduzierung der zulässigen Bauwerkshöhe von 10 Meter auf 9 Meter wird ein moderater Übergang von der eingeschossigen Bestandsbebauung mit mittleren Fristhöhen von 8,5 m zu den höheren Baukörpern im neuen Wohngebiet ermöglicht. Durch die Festsetzung von zulässigen 2 Vollgeschossen wird bereits ein größeres Bauvolumen gewährleistet. Eine Bauhöhe von 9 Meter über dem Bezugspunkt ist hier völlig ausreichend und entspricht auch der Festsetzung im geplanten benachbarten Baugebiet der Gemeinde Papendorf.

2. Im Entwurf der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ in der Planzeichnung Teil A werden die Baufelder WA 2 und WA 4 durch die Art der baulichen Nutzung in einen Nord- und Südteil getrennt.
– Im Nordteil wird jeweils der Gürtel mit Einzelhäusern mit gleichem baulichen Charakter aus den Baufeldern WA 8 und W 20 fortgesetzt, inklusive der Grundflächenzahl von 0,3
– Im Südteil bleibt es bei den bisherigen Festsetzungen, wobei ausgehend vom Nordteil die Anzahl der Vollgeschosse von Reihe zu Reihe in Richtung Planstraße A um jeweils ein Vollgeschoss zunehmen darf.

Begründung: Die Umgestaltung der beiden Baufelder WA 2 und WA 4 folgt dem Gleichheitsgrundsatz und schafft eine durchgängig einheitliche Gestaltung an der Nordseite des neuen Wohngebietes. Die weitere Staffelung der Bauhöhen nach Süden orientiert sich an den benachbarten Baufeldern WA 10 / WA 6 und WA 20 / WA 18 und dient der angestrebten höheren Baudichte im neuen Wohngebiet. Da entgegen der einstigen Vorschläge an der Nordgrenze des neuen Wohngebietes eine räumlich wirksame Pflanzfläche kaum ausgebildet wurde, stellt die Umgestaltung einen Minimalkompromiss bezüglich der verträglichen Gestaltung am Übergang zwischen den beiden Wohngebieten dar.

3. Der Schutzstatus des „Hoppenhofsoll“ ist sicherzustellen. Der dafür vorgesehene Amphibienzaun als Abgrenzung zum Baugebiet ist auch nach der Bautätigkeit dauerhaft zu erhalten.

Begründung: Thema „Erhalt des Hoppenhofsolls und der umgebenden Flächen als Lebens- und Reproduktionsraum streng geschützter Amphibienarten“. Der gegenwärtige Status Quo stellt eine Kompromisslösung mit der Verwaltung dar. Mit der Umsetzung des B-Plans dürfen hier keine signifikanten Verschlechterungen erfolgen. Der Fangzaun während der Bautätigkeit sichert u. a. den Bestand an Knoblauchkröten ab und muss seine Funktion auch im Anschluss erfüllen. Vorstellbar ist eine ähnliche bauliche Gestaltung wie im B-Plangebiet „Kiefernweg“, um ein Einwandern der Amphibien in die bebauten Gebiete zu verhindern.

4. Durch entsprechende Festsetzungen ist sicherzustellen, dass der in der Nachbargemeinde Papendorf geplante Discounter auch vom bestehenden Wohnpark Biestow aus über einen ausreichend dimensionierten und befestigten Fuß- und Radweg leicht und ohne Umwege erreicht werden kann.

Begründung: Die Planstraße A weist z. B. unterschiedliche Regelbreiten auf und gemeindeübergreifende Fuß- und Radwege enden im Nirgendwo. Im Entwurf der Begründung zum benachbarten Bebauungsplan der Gemeinde Papendorf steht auf Seite 22 der Satz: „Darüber hinaus sind hinsichtlich der Erschließungsanlagen, die dem Rostocker Gebiet dienen, vertragliche Regelungen zwischen Papendorf und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.“ Diese Regelungen müssen auch die möglichst kurze Trassenführung eines Fuß- und Radweges zwischen dem Wohnpark Biestow bis unmittelbar zum geplanten Discounter darstellen und festschreiben.

/Nachtrag: Sämtliche Änderungsanträge wurden auf der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft vom 26.03.2025 abgelehnt, womit die Auslegung des B-Plans ohne Anpassungen erfolgt. Nun ist es an den Einwohnerinnen und Einwohnern, ihre Hinweise und Sorgen zu dem Thema der Stadt vorzutragen.


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