Verkehr am Groten Pohl – Innere Erschließung
Schon seit längerem ist bekannt, dass das Grote Pohl als (PKW-)verkehrsarmes Gebiet entwickelt wird. Daher stehen Gewerbe, Schule, Kita und Feuerwache am Rande des Gebietes, während das Wohnen im Zentrum angedacht ist. Basierend auf der äußeren Erschließung des Groten Pohl hat der gleiche Planer, der auch den Ideenwettbewerb gewonnen hat, mehrere Verkehrskonzepte für die innere Mobilität vorgelegt. Der Einfachheit halber stelle ich euch nachfolgend „nur“ das Endergebnis und nicht die im Zuge der Prüfung verworfenen Ansätze vor.
Einige noch offene Variationen vernachlässigend, soll dies die innere Verkehrsplanung des Groten Pohls sein. Zu beachten sind die drei Zonen, die stark abstufende Mobilitätsrechte beinhalten:
In Zone 1 (dunkelblau) gelten die klassischen Verkehrsrechte: Hier fahren die Anwohnerinnen und Anwohner, die dann verlegte Buslinie und Kunden für das Gewerbe ein, um ihre PKW in einer der drei Quartiersgaragen abzustellen. Geplant ist eine Tempo-30-Zone.
Die Zone 2 (hellblau) zieht sich am Rande des Wohngebietes entlang und umfasst dieses gänzlich: An Autos sind hier nur noch Taxen, die Post, (zu bestimmten Tageszeiten) der Lieferverkehr für das Gewerbe und Sondernutzungen wie beispielweise die Beförderung von Menschen mit Behinderung möglich. Parken oder Halten ist nur in sehr besonderen Fällen erlaubt. Die Zone 2 wird als Fußgängerzone gelten und somit dem Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen.
Die Zone 3 (helles hellblau) gilt für das Innere der Wohnbebauung. Hier sind Autos de facto untersagt. Nur noch Notdienste und die Sondernutzungen aus Zone 2 kommen hier durch. Auch die Post- und Paketzustellung darf nur noch per Elektrofahrzeug erfolgen. Ziel soll es sein, dass spätestens in besagter Zone 3 der Rad- und Fußverkehr ungestört vom PKW ist. Dies wird unter anderem durch absenkbare Poller gewährleistet.
Wenn ihr besonders aufmerksam die Grafik angeschaut habt, sind euch sicherlich die blauen „STP-Zahlen“ in der Grafik aufgefallen. Dies sind die Kalkulationen der Planer bzgl. benötigter PKW-Stellplätze, die alle in den Quartiersgaragen untergebracht werden müssen. Für das Wohnen gehen die Planer von ca. 720 Stellplätzen aus – Für das Gewerbe von knapp 850 und für den Gemeinbedarf werden 50 Plätze vorgehalten. Die Kalkulation setzt dabei am unteren Ende der gesetzlichen Möglichkeiten an, da pro Wohneinheit nur 0,5 (Plus 0,1 für Gäste) Stellplätze vorgesehen sind. Heißt: Nur jede zweite Wohneinheit wird realistischerweise einen PKW-Stellplatz erhalten.
Die hier in dem Beitrag aufgezeigte Vorzugsvariante der Verwaltung kann die STO-Zahlen leisten und bietet darüber hinaus noch 140 zusätzliche Stellplätze an. Als positiv angesehen wird dabei, dass keine teuren Tiefgaragen errichtet werden müssen. Gleichwohl wird mit eher langen Marschwegen ins Wohngebiet zu rechnen sein. In wie weit dies den Besuch des im Zentrum des Groten Pohls befindlichen Begegnungsraumes erschwert, wird sich noch zeigen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die innere Erschließung des Groten Pohls deutlich weniger Kritikpunkte ausweist, als die Äußere. Vor allem die Umsetzung der strikten Verkehrsberuhigung war von Anfang an erklärtes Ziel der Verwaltung. Ich persönlich habe zwar noch immer meine Zweifel, ob solch ein Konzept in der Realität dann gänzlich umsetzbar ist – Doch zeigt der Entwurf sehr deutlich, wo die Reise hingehen wird.
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